Brutto-Netto 2026: So entsteht Ihr Nettogehalt

Wie aus dem Bruttogehalt das Netto wird — Sozialabgaben, Lohnsteuer nach §32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €) und Solidaritätszuschlag, Stand 2026.

Die zwei großen Abzüge

Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab: Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung 2026 beträgt:

  • Rentenversicherung 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung 1,3 %
  • Krankenversicherung ca. 8,75 % (inkl. durchschn. Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung 1,8 % (mit Kind) bzw. 2,4 % (kinderlos ab 23)

Lohnsteuer und Soli

Die Lohnsteuer folgt dem Grundtarif nach §32a EStG. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Steuer an; darüber steigt der Satz progressiv bis 45 %. Der Solidaritätszuschlag wird erst oberhalb einer Freigrenze (20.350 € Einkommensteuer, Alleinstehende) fällig.

Netto = Brutto − Abgaben − Steuer

Das Nettogehalt hängt zusätzlich von der Steuerklasse ab (dieser Rechner nutzt Steuerklasse I). Kirchensteuer ist hier nicht berücksichtigt und kommt ggf. hinzu.

FAQ

Warum ist die Steuerklasse wichtig?

Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung. Der Jahresausgleich erfolgt über die Steuererklärung.

Zahlt der Arbeitgeber auch Beiträge?

Ja, der Arbeitgeber trägt bei den meisten Zweigen einen ähnlichen Anteil zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil.

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Zuletzt aktualisiert: 2026-07-25 · Dieser Inhalt ist ein Richtwert für 2026 und kann von den tatsächlichen Regelungen abweichen.