Gewerbesteuer: Messzahl, Freibetrag und Hebesatz

Wie die Gewerbesteuer aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl 3,5 %, dem Freibetrag und dem kommunalen Hebesatz berechnet wird.

So wird gerechnet

Vom Gewerbeertrag wird (bei natürlichen Personen und Personengesellschaften) ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Darauf wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewandt, und der Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Der Hebesatz

Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (im Schnitt rund 400 %). Dadurch fällt die Gewerbesteuer je nach Standort unterschiedlich hoch aus.

Anrechnung

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, was die Doppelbelastung mindert. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

FAQ

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Gewerbebetriebe. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte) sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.

Gilt der Freibetrag für die GmbH?

Nein. Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften.

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Zuletzt aktualisiert: 2026-07-25 · Dieser Inhalt ist ein Richtwert für 2026 und kann von den tatsächlichen Regelungen abweichen.