Kirchensteuer: 8 % oder 9 % erklärt

Wer Kirchensteuer zahlt, wie sie sich als 8 % oder 9 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet und was ein Kirchenaustritt bewirkt.

Wer sie zahlt

Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie wird zusammen mit der Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben.

8 % oder 9 %

Der Satz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Bundesländern — jeweils bezogen auf die Einkommen-/Lohnsteuer, nicht auf das Einkommen.

Auswirkung und Austritt

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar. Mit einem Kirchenaustritt entfällt sie ab dem Folgemonat (Regelung je nach Bundesland).

FAQ

Auf welchen Betrag wird gerechnet?

Auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Lohnsteuer, nicht auf das Bruttoeinkommen.

Gilt sie auch für Kapitalerträge?

Ja, bei der Abgeltungsteuer kann die Kirchensteuer automatisch mit einbehalten werden.

Verwandte Rechner

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-25 · Dieser Inhalt ist ein Richtwert für 2026 und kann von den tatsächlichen Regelungen abweichen.