Sozialversicherung 2026: Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen

Die vier Zweige der Sozialversicherung, die Arbeitnehmeranteile 2026 und die bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenzen — verständlich erklärt.

Die vier Zweige

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden vom Bruttolohn berechnet und meist je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Oberhalb dieser Grenzen steigt der Beitrag nicht weiter:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 101.400 € pro Jahr
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750 € pro Jahr

Arbeitnehmeranteil

RV 9,3 %, ALV 1,3 %, KV ca. 8,75 % (mit durchschn. Zusatzbeitrag), PV 1,8 % bzw. 2,4 %. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen ähnlichen Anteil.

FAQ

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?

Einkommensteile oberhalb der Grenze sind beitragsfrei — der Beitrag wird nur bis zur Grenze berechnet.

Ist die Krankenversicherung überall gleich?

Der allgemeine Satz ist gleich, aber der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert. Hier wird ein Durchschnitt angesetzt.

Verwandte Rechner

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-25 · Dieser Inhalt ist ein Richtwert für 2026 und kann von den tatsächlichen Regelungen abweichen.